Allgemeine Geschäftsbedingungen der Radio 2DAY Rundfunkveranstaltungs GmbH

 

1.

Für Verträge über Werbesekunden auf Radio 2DAY und im Programm Digital Classix

Rock be4 (Studio Thalkirchen, 08:00 – 21:00 Uhr täglich, über Radio 2DAY GmbH) gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Geltung von AGB des Auftraggebers ist in jedem Fall ausdrücklich ausgeschlossen.

 

2.

Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung des Sendeauftrages durch die

Buchhaltung von Radio 2DAY zustande. Mündliche oder telefonische Bestätigungen können die schriftliche Bestätigung nicht ersetzen. Nebenabreden bedürfen stets der Schriftform. Aus programmlichen  Gründen ist Radio 2DAY berechtigt, von der Erfüllung bestätigter Verträge zurückzutreten. Aus einem

solchen Rücktritt entstehen zwischen Auftraggeber und Radio 2DAY keine Ansprüche. Ein Konkurrenzausschluss innerhalb einzelner Werbespotblöcke oder in Werbedauersendungen kann nicht vereinbart werden. Aufträge werden immer als Festaufträge angenommen.

 

3.

Aufträge von Werbeagenturen werden nur für namentlich genau bezeichnete Werbekunden angenommen. Die aktuell gültigen 2DAY-Tariflisten sind von den Werbemittlern und von Werbeagenturen einzuhalten. Verbundwerbung (d.h. mehr als ein Werbetreibender innerhalb einer Werbesendung bzw. innerhalb eines Spots)  bedarf stets der schriftlichen Zustimmung von  Radio 2DAY und verteuert die Buchung gemäß im Einzelfall zu treffender vorausgehender Vereinbarung.

 

4.

Radio 2DAY behält sich vor, bereits verbindlich angenommene Aufträge wegen ihrer Form, häufiger Wiederholungen, nicht vorher abgesprochener Verbundwerbung oder ihrer technischen Qualität nach einheitlich sachlich gerechtfertigten Grundsätzen auch nachträglich abzulehnen, insbesondere wenn ihr Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Ausstrahlung für Radio 2DAY unzumutbar ist. Die Ablehnung eines Webeauftrages wird dem Auftraggeber von Radio 2DAY schriftlich mitgeteilt. Der Auftraggeber hat dann lediglich Anspruch auf Rückzahlung etwaiger bereits geleisteter Zahlungen an Radio 2DAY. Weitergehende Schadenersatzansprüche im Zusammenhang mit der Zurückweisung eines Auftrages sind ausgeschlossen. Sollten sich durch die Form oder den Inhalt der Werbesendung Schadenersatz- oder sonstige Ansprüche von Dritten ergeben, so haftet ausschließlich der Auftraggeber und in keinem Fall Radio 2DAY.

 

5.

Werbespot bzw. Werbetext, ein vollständig ausgefülltes und vom Auftraggeber unterschriebenes Dispositionsschema (Werbeeinschaltplan = Auftrag) sowie die Gutschrift der Auftragssumme einschließlich MwSt. müssen spätestens drei Werktage vor dem ersten Termin der Ausstrahlung bei Radio 2DAY eingegangen sein, um den Auftrag auszuführen. Fehlt auch nur eine dieser drei Sendestartvoraussetzungen, kann der Sendestart, wie vom Auftraggeber gewünscht, nicht erfolgen. Dies gilt auch, wenn die technische Qualität des Werbespots nicht einwandfrei ist, die Unterschrift des Auftraggebers fehlt oder eine Gutschrift nicht vorliegt. Verzögert sich dadurch die Ausstrahlung, werden neue Einschalttermine vereinbart, weitergehende Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Der Anspruch von Radio 2DAY auf Bezahlung der gebuchten Werbesendezeit bleibt erhalten. Bei 2DAY-bekannten Werbeagenturen kann im Einzelfall anstatt sofortiger Bezahlung ausnahmsweise eine offene Rechnung mit 30 Tagen Ziel vereinbart werden.

 

6.

Mit der Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, über sämtliche zur Ausstrahlung im Hörfunk erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, die für die von ihm gelieferten Sendeunterlagen bestehen, zu verfügen. Für eventuell in Spots verwendete GEMA-pflichtige Musik ist ausschließlich der Auftraggeber selbst verantwortlich und rechnet selbst mit der GEMA ab. Er stellt diesbezüglich Radio 2DAY von Ansprüchen der GEMA unwiderruflich frei. Der Auftraggeber haftet gegenüber Radio 2DAY für den entstandenen Schaden aus einer etwaigen Inanspruchnahme durch die beauftragten Werbesendungen.

 

7.

Alle Werbesendungen und Werbespots werden sekundengenau plus minus Null abgerechnet.

Bei Überschreitung der gebuchten Sendezeit kann der Auftrag zurückgewiesen werden. Darüber informiert Radio 2DAY den Auftraggeber innerhalb der dreitägigen Buchungsfrist noch vor dem ersten Ausstrahlungstermin. Soll die überlange Werbesendung doch ausgestrahlt werden, werden von der 2DAY-Buchhaltung Einschalttermine nach eigenem Ermessen gestrichen, bis die geleistete Zahlung bzw. das Buchungsvolumen in Geld die zur Verfügung stehende Sendezeit gemäß Tarifliste abdeckt. Ist eine Werbesendung kürzer als gebucht, werden alle Einschalttermine gemäß Dispositionsschema ausgeführt, ein Guthaben an Werbezeit oder in Geld entsteht dadurch nicht.

 

8.

Radio 2DAY ist berechtigt, geringfügige zeitliche Verschiebungen bei den Einschaltterminen vorzunehmen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Reihenfolge in den Webespotblöcken besteht nicht. Eine Übertragung von gebuchten Werbezeiten durch den Auftraggeber an einen anderen Werbetreibenden ist generell ausgeschlossen.

 

9.

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Auftraggeber, Werbeagenturen, Werbemittler einerseits und Radio 2DAY andererseits ist München. Werbeverträge mit Radio 2DAY unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

 

 

 

 

Stand 01. März  2013